Rohrdämmung nach dem GModG/GEG: Dämmstärken, Pflichten und Ausnahmen
28.09.2026
Heizungs- und Warmwasserrohre zu dämmen ist eine der einfachsten und wirksamsten Maßnahmen, um Energie im Gebäude zu sparen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das zuständige Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorher hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG). An den vorgeschriebenen Dämmstärken hat sich dabei nichts geändert.
Dieser Beitrag erklärt, welche Rohre gedämmt werden müssen, wie dick die Dämmung sein muss und welche Ausnahmen es gibt.
Die Pflicht selbst steht in § 69. Dort ist geregelt, wer dämmen muss und in welchen Fällen. Zahlen enthält der Paragraf keine.
Die Zahlen stehen in der Anlage 8. So heißt im Gesetzestext der Anhang mit den Tabellen, in denen die Mindestdicken der Dämmung festgelegt sind. Wenn in diesem Beitrag von der Anlage 8 die Rede ist, sind damit immer diese Mindestdicken gemeint. Sie finden sie weiter unten in diesem Beitrag als Tabelle.
Für Kälte- und Kaltwasserleitungen von Klima- und Lüftungsanlagen gilt zusätzlich § 70. Er verweist auf dieselbe Anlage 8, dort allerdings auf einen eigenen Abschnitt mit anderen Werten.
Für Eigentümer sind drei Punkte wichtig:
Unterschieden werden zwei Fälle:
Alle Werte in der Tabelle gelten für einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin. Die Wärmeleitfähigkeit gibt an, wie gut ein Material Wärme durchlässt. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Material. Sie finden ihn im Datenblatt und meist auf der Verpackung, oft als Lambda-Wert oder mit dem Zeichen λ. Maßgeblich ist dabei der Wert bei einer mittleren Temperatur von 40 Grad Celsius.
Daraus ergeben sich die drei Werte, die in der Praxis genannt werden:
Im Außenbereich, wo eigentlich eine 200% Dämmung verpflichtend ist, ist diese nicht immer umsetzbar. Teilweise sind die entsprechenden Dämmmaterialien (wie beispielsweise Armaflex AF Schläuche) gar nicht in der erforderlichen Dicke erhältlich. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag mehr zur Dämmung im Außenbereich.
Daneben lässt das Gesetz eine gleichwertige Lösung zu. Die Mindestdicken dürfen unterschritten werden, wenn die Wärmeabgabe auf anderem Weg genauso stark begrenzt wird, zum Beispiel durch eine andere Anordnung der Dämmstoffe. Dafür braucht es allerdings einen Nachweis, das ist ein Fall für den Fachplaner.
Hier geht es nicht darum, dass Wärme verloren geht, sondern darum, dass keine Wärme von außen in die Leitung gelangt. Das Gesetz spricht deshalb von der Begrenzung der Wärmeaufnahme.
Anders als bei den Warmwasserleitungen gibt es für diese Leitungen keine Nachrüstpflicht im Bestand. Die Regel greift beim Neueinbau und beim Austausch.
Doch selbst wenn Sie von der Dämmpflicht ausgenommen sind, ist es sinnvoll, Ihre Rohrleitungen zu dämmen. Die Kosten dafür amortisieren sich in der Regel schon nach einer Heizperiode. Ab diesem Zeitpunkt sparen Sie jedes Jahr Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Wer jetzt dämmt, braucht zwei Angaben. Den Innendurchmesser des Rohres und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Aus dem Innendurchmesser ergibt sich die Mindestdicke aus der Tabelle, und die Wärmeleitfähigkeit entscheidet darüber, ob dieser Wert so übernommen werden kann.
In unserem Blog haben wir weitere Artikel zum Thema Rohrisolierung für Sie vorbereitet. Wenn Sie wissen möchten, welches das richtige Material zur Dämmung von Rohrleitungen ist, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag „Rohrisolierung: Kunststoff, Kautschuk und Mineralwolle im Vergleich“. Eine Anleitung zur Verarbeitung der Materialien finden Sie in unserem Beitrag „Heizungsrohre isolieren Schritt für Schritt“.
Zuletzt aktualisiert am 28.09.2026
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Heizungs- und Warmwasserrohre zu dämmen ist eine der einfachsten und wirksamsten Maßnahmen, um Energie im Gebäude zu sparen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das zuständige Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorher hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG). An den vorgeschriebenen Dämmstärken hat sich dabei nichts geändert.Dieser Beitrag erklärt, welche Rohre gedämmt werden müssen, wie dick die Dämmung sein muss und welche Ausnahmen es gibt.
Wo stehen die Vorschriften im Gesetz?
Die Regeln zur Rohrdämmung stehen an zwei Stellen im GModG und beide gehören zusammen.Die Pflicht selbst steht in § 69. Dort ist geregelt, wer dämmen muss und in welchen Fällen. Zahlen enthält der Paragraf keine.
Die Zahlen stehen in der Anlage 8. So heißt im Gesetzestext der Anhang mit den Tabellen, in denen die Mindestdicken der Dämmung festgelegt sind. Wenn in diesem Beitrag von der Anlage 8 die Rede ist, sind damit immer diese Mindestdicken gemeint. Sie finden sie weiter unten in diesem Beitrag als Tabelle.
Für Kälte- und Kaltwasserleitungen von Klima- und Lüftungsanlagen gilt zusätzlich § 70. Er verweist auf dieselbe Anlage 8, dort allerdings auf einen eigenen Abschnitt mit anderen Werten.
Was hat sich 2026 geändert?
Geändert haben sich der Name des Gesetzes und die Regeln für Heizungen, nicht die Pflicht zur Rohrdämmung. Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Die wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.Für Eigentümer sind drei Punkte wichtig:
- Die Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist entfallen.
- Das Betriebsverbot für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ist ebenfalls gestrichen.
- Die Pflicht, Heizungs- und Warmwasserrohre zu dämmen, gilt dagegen unverändert weiter, mit denselben Mindestdicken und demselben Bußgeldrahmen.
Welche Rohre müssen gedämmt werden?
Gedämmt werden müssen Heizungs- und Warmwasserrohre samt ihren Armaturen. Armaturen sind die Bauteile, die in die Leitung eingesetzt sind, also Ventile, Absperrhähne, Pumpen und Verschraubungen. Auch sie geben Wärme ab und fallen deshalb unter dieselbe Pflicht. Im Gesetzestext heißen diese Rohre Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen.Unterschieden werden zwei Fälle:
- Der erste ist der Einbau und der Ersatz. Wer solche Rohre neu in ein Gebäude einbaut oder alte Rohre austauscht, muss sie nach den Vorgaben dämmen. Verantwortlich ist der Bauherr oder der Eigentümer.
- Der zweite ist die Nachrüstung im Bestand. Eigentümer müssen bereits vorhandene, bisher ungedämmte Rohre nachträglich dämmen, wenn diese zugänglich sind und außerhalb beheizter Räume liegen. Zugänglich heißt, dass man ohne bauliche Eingriffe an das Rohr herankommt. In der Praxis betrifft das vor allem Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller, in der Garage und auf dem Dachboden. Rohre unter Putz oder im Estrich sind davon nicht erfasst.
Wie dick muss die Dämmung sein?
Die vorgeschriebene Mindestdicke richtet sich nach dem Innendurchmesser des Rohres. Das ist der lichte Durchmesser, also der Hohlraum, durch den das Wasser fließt, nicht der Außendurchmesser und nicht die Zollangabe. Bei einem Kupferrohr mit 22 Millimeter Außendurchmesser und 1 Millimeter Wandstärke sind es also 20 Millimeter Innendurchmesser.Alle Werte in der Tabelle gelten für einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin. Die Wärmeleitfähigkeit gibt an, wie gut ein Material Wärme durchlässt. Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Material. Sie finden ihn im Datenblatt und meist auf der Verpackung, oft als Lambda-Wert oder mit dem Zeichen λ. Maßgeblich ist dabei der Wert bei einer mittleren Temperatur von 40 Grad Celsius.
| Art der Leitung | Mindestdicke der Dämmung | |
| Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen | ||
| aa | Innendurchmesser bis 22 mm | 20 mm |
| bb | Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm | 30 mm |
| cc | Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm | Dicke muss Innendurchmesser entsprechen |
| dd | Innendurchmesser über 100 mm | 100 mm |
| ee | Leitungen und Armaturen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern | 50% des Wertes nach aa bis dd |
| ff | Wärmeverteilungsleitungen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer (nach dem 31. Januar 2002 verlegt) | 50 % des Wertes nach aa bis dd |
| gg | Leitungen und Armaturen nach Doppelbuchstabe ff im Fußbodenaufbau | 6 mm |
| hh | Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die an Außenluft grenzen | 200% des Wertes nach aa bis dd |
| Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen | ||
| Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen | Innendurchmesser bis 22 mm: 9mm Innendurchmesser über 22 mm: 19 mm | |
Daraus ergeben sich die drei Werte, die in der Praxis genannt werden:
- Im Regelfall entspricht die Dämmung dem Rohrdurchmesser, das ist die bekannte 100-Prozent-Dämmung (Produkte mit EnEV 100%).
- An der Außenluft ist es das Doppelte, also 200 Prozent (Produkte mit EnEV 200%).
- In Durchbrüchen und an Kreuzungen reicht die Hälfte, also 50 Prozent (Produkte mit EnEV 50%).
Im Außenbereich, wo eigentlich eine 200% Dämmung verpflichtend ist, ist diese nicht immer umsetzbar. Teilweise sind die entsprechenden Dämmmaterialien (wie beispielsweise Armaflex AF Schläuche) gar nicht in der erforderlichen Dicke erhältlich. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag mehr zur Dämmung im Außenbereich.
Was gilt bei einem anderen Dämmstoff?
Hat der Dämmstoff eine andere Wärmeleitfähigkeit als 0,035 W/(m·K), gelten die Werte aus der Tabelle nicht unverändert. Sie müssen umgerechnet werden. Dämmt das Material schlechter, hat es also einen höheren Wert, muss die Dämmung dicker sein. Dämmt es besser, darf sie dünner ausfallen. Wie gerechnet wird, gibt das Gesetz nicht selbst vor, es verweist auf die anerkannten Regeln der Technik.Daneben lässt das Gesetz eine gleichwertige Lösung zu. Die Mindestdicken dürfen unterschritten werden, wenn die Wärmeabgabe auf anderem Weg genauso stark begrenzt wird, zum Beispiel durch eine andere Anordnung der Dämmstoffe. Dafür braucht es allerdings einen Nachweis, das ist ein Fall für den Fachplaner.
Was gilt für Kälte- und Kaltwasserleitungen?
Für Kälte- und Kaltwasserleitungen von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen gelten eigene, deutlich geringere Werte. Bis 22 Millimeter Innendurchmesser sind 9 Millimeter Dämmung vorgeschrieben, über 22 Millimeter sind es 19 Millimeter. Maßgeblich ist hier der Wert bei einer mittleren Temperatur von 10 Grad Celsius, weil diese Leitungen im kalten Bereich arbeiten.Hier geht es nicht darum, dass Wärme verloren geht, sondern darum, dass keine Wärme von außen in die Leitung gelangt. Das Gesetz spricht deshalb von der Begrenzung der Wärmeaufnahme.
Anders als bei den Warmwasserleitungen gibt es für diese Leitungen keine Nachrüstpflicht im Bestand. Die Regel greift beim Neueinbau und beim Austausch.
Gibt es Ausnahmen für die Dämmpflicht?
Für Rohrleitungen gibt es nur wenige Ausnahmen von der Dämmpflicht.- Die erste betrifft kleine Wohngebäude. Wohnt der Eigentümer eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen am 1. Februar 2002 selbst in einer davon, muss er die vorhandenen Rohre nicht nachrüsten. Die Pflicht entsteht erst, wenn das Haus nach diesem Stichtag den Eigentümer wechselt. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Rohre zu dämmen. Die Ausnahme gilt nur für die Nachrüstung. Wer neue Rohre einbaut oder alte austauscht, muss auch in diesen Häusern nach den Vorgaben dämmen.
- Die zweite betrifft Rohre in beheizten Räumen. Beim Einbau und beim Austausch müssen Heizungsrohre nicht nach den Mindestdicken gedämmt werden, wenn sie in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen desselben Nutzers liegen und sich ihre Wärmeabgabe über sichtbare Absperrventile regeln lässt. Der Gedanke dahinter: Die Wärme geht dort nicht verloren, sie heizt den Raum mit.
- Die dritte betrifft kurze Stichleitungen. Das sind Warmwasserleitungen, die von der Hauptleitung abzweigen und nur eine einzelne Zapfstelle versorgen, etwa ein Waschbecken. Sie sind beim Einbau und Austausch ausgenommen, wenn sie höchstens 3 Liter Wasser fassen, in einem beheizten Raum liegen und weder an eine Zirkulationsleitung angeschlossen noch elektrisch begleitbeheizt sind. Eine Zirkulationsleitung hält das Warmwasser dauerhaft in Bewegung, damit es sofort warm aus dem Hahn kommt.
Doch selbst wenn Sie von der Dämmpflicht ausgenommen sind, ist es sinnvoll, Ihre Rohrleitungen zu dämmen. Die Kosten dafür amortisieren sich in der Regel schon nach einer Heizperiode. Ab diesem Zeitpunkt sparen Sie jedes Jahr Energiekosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Was passiert bei einem Verstoß?
Wer die Dämmpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz führt diesen Fall ausdrücklich auf, und zwar sowohl für den Einbau und Austausch als auch für die Nachrüstung im Bestand. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen. Voraussetzung ist, dass jemand vorsätzlich oder leichtfertig handelt, also die Pflicht bewusst übergeht oder sich grob nachlässig nicht darum kümmert.Fazit: Energiekosten sparen durch fachgerechte Rohrdämmung
Die Umbenennung des GEG in GModG ändert an der Rohrdämmung nichts. Die Mindestdicken gelten unverändert, ebenso die Pflicht, vorhandene Rohre außerhalb beheizter Räume nachzurüsten, und der Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro. Weggefallen sind die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und das Betriebsverbot für alte Heizkessel.Wer jetzt dämmt, braucht zwei Angaben. Den Innendurchmesser des Rohres und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs. Aus dem Innendurchmesser ergibt sich die Mindestdicke aus der Tabelle, und die Wärmeleitfähigkeit entscheidet darüber, ob dieser Wert so übernommen werden kann.
In unserem Blog haben wir weitere Artikel zum Thema Rohrisolierung für Sie vorbereitet. Wenn Sie wissen möchten, welches das richtige Material zur Dämmung von Rohrleitungen ist, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag „Rohrisolierung: Kunststoff, Kautschuk und Mineralwolle im Vergleich“. Eine Anleitung zur Verarbeitung der Materialien finden Sie in unserem Beitrag „Heizungsrohre isolieren Schritt für Schritt“.
Zuletzt aktualisiert am 28.09.2026


